Bootskennzeichnung für Einzelmitglieder im LKV SH

„Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen nach Binnenschifffahrtsordnung"

Für Einzelmitglieder gilt (ab 30.7.22), das ihr Boot außen achtern auf beiden Seiten mit „EM LKV SH“ und vorn beidseitig mit dem Bootsnamen in 10 cm hohen, kontrastreichen Buchstaben/Zahlen gekennzeichnet wird. Der Heimathafen kann entfallen.

Innen im Boot muss nach wie vor an gut sichtbarer Stelle mit wasserfesten Lettern der Name und die Adresse (die Telefonnummer wäre auch nicht schlecht…) des Bootseigentümers bzw. der Bootseigentümerin angebracht werden.

Das Regelwerk dazu findet ihr hier.

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